Tauch­tauglichkeit

Medizinische Beurteilung der Tauchtauglichkeit (Arbeitsmedizinische Vorsorge G 31 – Überdruck)

Ziel der medizinischen Untersuchung ist es, die körperliche und psychische Eignung für das Tauchen festzustellen. Gesundheitsstörungen beim Tauchgang können erhebliche Gefahr für den Taucher und für andere bedeuten. I. d. R. ist es nicht möglich, sofort Hilfe zu leisten. Deshalb ist eine eingehende Vorsorge neben den Berufstauchern auch bei Sporttauchern besonders wichtig.
Vor Tauchkursen oder Reisen mit Tauchgängen wird grundsätzlich eine sportärztliche Untersuchung (Erst- bzw. Nachuntersuchungen) von Tauchschulen oder Reiseveranstaltern verlangt.

Unsere Leistungen

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung im Hinblick auf Erkrankungen von Herz und Blutgefäßen (Bluthochdruck, Schlaganfall, Herzinfarkt), neurologische und psychische Auffälligkeiten, Gleichgewichtsfunktionen, Gehör, Nierenerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Medikamenteneinnahme
  • Audiometrie (Hörtest)
  • Sehtest
  • Spirometrie (Lungenfunktionstest)
  • Urin-Mehrfachstreifen-Test (Diabetes, Nierenerkrankungen)
  • Laboruntersuchungen Blut (Blutbild, Serum-Parameter, Blutzucker)
  • Gesichtsfeld (Perimetrie bei der Erstuntersuchung bzw. bei jeder zweiten Nachuntersuchung)
  • EKG in Ruhe
  • EKG in Belastung (ab dem 40. Lebensjahr)
  • Röntgen-Thorax (nur bei ärztlicher Indikation)
  • Ärztliche Beratung im Hinblick auf Tauchaktivitäten (sportlich wie auch beruflich)
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation mit ärztlicher Bescheinigung nach GTÜM

Nachuntersuchungsfristen:

  • Bis zum 40. Lebensjahr: alle zwei Jahre
  • Ab dem 40. Lebensjahr: jährlich