Eignungs­­untersuchungen

Unsere Leistungen aus dem Bereich Eignungs­­untersuchungen

  • Feuerwehr­tauglichkeit (G 26.3) Atemschutz­geräte

    Feuerwehr­tauglichkeit (G 26.3) Atemschutz­geräte

    Die körperliche Eignung von Atemschutzgeräteträgern muss durch arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz "G 26 Atemschutzgeräte" festgestellt und überwacht werden (siehe ArbMedVV, Anhang Teil 4, BGV A 4 bzw. GuV-V A 4 und Feuerwehrdienstvorschrift "Atemschutz" (FwDV 7)).

  • Bildschirm­arbeitsplätze

    Bildschirm­arbeitsplätze

    Die Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten nach Anhang Teil 4 Abs. 2 ArbMedVV soll gesundheitliche Schäden verhindern oder frühzeitig erkennen.

  • Arbeitsaufenthalt im Ausland

    Arbeitsaufenthalt im Ausland

    Mitarbeiter, deren Einsatzorte sich in den Tropen, Subtropen oder anderen Regionen mit besonderen klimatischen Belastungen befinden und/oder bei denen sich deshalb besondere Infektionsrisiken ergeben, müssen vor Reiseantritt und ggf. bei der Rückkehr arbeitsmedizinisch untersucht werden (ArbMedVV, Anhang Teil 4). Richtlinie für diese Untersuchung ist der berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 35 (BGV A 4).

  • G41 – Arbeiten mit Absturzgefahr

    G41 – Arbeiten mit Absturzgefahr

    Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) berücksichtigt Arbeit mit Absturzgefahr nicht als Gefährdung, die eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge auslöst.

  • G25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungs­tätigkeiten

    G25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungs­tätigkeiten

    Der innerbetriebliche Transport ist ein Schwerpunkt im betrieblichen Unfallgeschehen. Ca. 13% des Unfallrentenaufkommens der BGHW entsteht im Zusammenwirken von Staplern, Hubwagen, Laderampen, Paletten und Menschen. Als wichtigste Unfallursachen werden Zeitdruck, Unaufmerksamkeit, eingeschränkte Sicht des Fahrers und ungünstige Betriebsabläufe genannt.