- Biomonitoring bei Gefahrstoffen
- Strahlenschutz Rechtsgrundlage
- Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
- Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung
- Untersuchungen nach anderen Rechtsgrundlagen
- Tauchtauglichkeit
- Tauglichkeitsprüfung Sportbootführerschein
- Sauerstoffreduzierte Atmosphäre
- Qualitätssicherung (GMP)
- Medical-Checkup für Führungskräfte
- Impfung und Befundung
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Unsere Leistungen aus dem Bereich Arbeitsmedizinische Vorsorge
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Biomonitoring bei Gefahrstoffen
Der berufliche Umgang mit chemischen Substanzen kann ein Gesundheitsrisiko darstellen. Die Belastung durch Gefahrstoffe ist deshalb auch Gegenstand der Arbeitsmedizinischen Vorsorge. In diesem Rahmen stellt das Biomonitoring eine wichtige arbeitsmedizinische Maßnahme zur Prävention von Gesundheitsschäden dar.
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Strahlenschutz Rechtsgrundlage
Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A (§ 54 Abs. 1 StrlSchV und § 31 Nr. 1 RÖV) dürfen im Kontrollbereich Aufgaben nur dann wahrnehmen, wenn sie innerhalb eines Jahres vor Aufnahme ihrer Tätigkeit untersucht wurden und regelmäßig in jährlichem Abstand vom ermächtigten Arzt, i. d. R. ein Arzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin, untersucht bzw. nachuntersucht werden.
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Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
§§ 1, 42, 43 IfSG: Zweck des Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
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Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung
Offshore-Arbeitnehmer, welche auf Windenergieanlagen sowie Öl- und Gasförderplattformen arbeiten, müssen ihre körperliche Tauglichkeit nachweisen. Wer sich über 24 Stunden auf einer Offshore-Plattform aufhalten will, die in der OGUK (früher UKOOA = United Kingdom Offshore Operators Association) zusammengeschlossen sind, muss untersucht werden.
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Untersuchungen nach anderen Rechtsgrundlagen
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz und Nachtarbeit (ArbZO § 6 Abs. 3)
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Tauchtauglichkeit
Medizinische Beurteilung der Tauchtauglichkeit (Arbeitsmedizinische Vorsorge G 31 – Überdruck)
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Tauglichkeitsprüfung Sportbootführerschein
Alle Bewerber für einen Sportbootführerschein/Segelschein benötigen ein ärztliches Zeugnis zur Sicherstellung der gesundheitlichen Eignung. Diese Tauglichkeit kann auch durch einen Arzt mit Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bescheinigt werden.
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Sauerstoffreduzierte Atmosphäre
Aus Gründen des Brandschutzes oder bei besonderen Lageranforderungen wird in speziellen Bereichen die Stickstoffkonzentration erhöht. Dadurch verringert sich der Volumenanteil des Sauerstoffs in der Atmosphäre. Die Verringerung der Sauerstoffkonzentration kann mit der natürlichen Atmosphäre im Hochgebirge verglichen werden.
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Qualitätssicherung (GMP)
GMP-Untersuchungen (Good Manufacturing Practice, deutsch: gute Herstellungspraxis)
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Medical-Checkup für Führungskräfte
Der Gesundheitscheck dient dazu, die unterschiedlichsten Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, damit deren Verlauf aktiv bekämpft und behandelt werden kann. Führungskräfte, die im beruflichen Alltag unter "Dauerstress" stehen, haben oft nicht die Zeit und die Möglichkeit, sich langwierigen ärztlichen Tests zu unterziehen. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten arbeitsmedizinischen sowie allgemeinmedizinischen Gesundheitsrisiken in Vorsorgeprofilen individuell zusammengestellt.
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Impfung und Befundung
Impfungen gehören zu den wirksamsten medizinischen Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge. Die Ständige Impfkommission STIKO am Robert Koch-Institut in Berlin empfiehlt, welche Impfungen von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit sind, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen.